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Dienstag, 15. Mai 2012

verbraucherschutz verkehrt!



... mit einem *klick* auf den link bist du beim 
artikel der stuttgarter zeitung vom 14.05.2012


... dies ist mein kommentar zum artikel - auf dessen freischaltung ich nun warte -


Verbraucherschutz ist eine gute Sache, so er den Verbraucher schützt!

Weder die seit 08.05.2012 geltende EU-Textilkennzeichnungsverordnung noch das bis 07.05.2012 geltende deutsche Textilkennzeichnungsgesetzt verfolgen und verfolgten diesen Ansatz.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel aus einem anderen Bereich:
Stellen sie sich vor, sie greifen im Geschäft nach einer Flasche Rotwein, auf deren Etikett GROSS "100% Wein" stünde  -  und  irgendwo unter 'ferner liefen' im Fließtext wäre -  möglicherweise - die Angabe Qualitätswein,  merl*t , chi*nti oder 'pennerglück' zu finden?

Genau DAS ist es, was die EU-Verordnung nun - und das Textikennzeichnungsgesetz vorher - tut und tat.

Egal ob 100% Heidschnucke oder Merino 'extrafein': alles 100% Wolle! 

"Wolle" wird aber auf dem Weltmarkt gar nicht gehandelt, dort wird fein unterschieden zwischen Qualitäten.

Um auf das Bespiel Wein zurück zu kommen:
 In der EU-Verordnung zur Weinkennzeichnung von 2009 wurde dem Verbraucherschutz wirklich Rechnung getragen, indem HERSTELLER verpflichtet wurden, Qualitätsangaben auf Etketten zu drucken, um der Weinpanscherei Einhalt bieten zu können.

Das Gegenteil davon wird mit der EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung erreicht!
NICHT die HERSTELLER von Garnen, Spinnfasern und Textilien werden in die Pflicht genommen, ihre Produkte umfänglich und wahrheitsgemäß zu kennzeichnen, sondern die, die am 'Ende der Nahrungskette' stehen: Wollgeschäfte, Betreiber von Online-Shops, unabhängige Handfärber_innen usw.
Diese werden von den Garnherstellern , die sich schon an das  bis 08.05.2012 geltende  deutsche Gesetz nicht gehalten haben, im Regen stehen gelassen, hingehalten und schlecht oder gar nicht informiert.

Die 'kleinen' Läden und Handwerker_innen  sind - neben den Endverbrauchern, für die sie mit viel Engagement und Liebe zum Material  arbeiten - die Leidtragenden, die die Abmahnungen der Wettbewerbszentrale erhalten, weil sie sich auf die Angaben der Hersteller und Großhändler verlassen haben.



weitere postings, informationen und mehr zum thema findest du bei

- diese auflistung erhebt keinen anspruch auf vollständigkeit

interessierte 'gewerbetreibende wollist_innen'  sind eingeladen,
sich in der nämlichen gruppe bei facebook an einem konstruktiven austausch zu beteiligen!
 

7 Kommentare:

  1. Danke! Habe deinen Post gerade bei mir verlinkt.
    Grrrrr....
    Grüsse aus einem nicht EU Land
    Brigitte

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  2. Abgeschafft gehört meiner Meinung nach nur die ZENTRALE (gegen den u.l. W.b. - dass ich nicht lache!!)
    Die Funktion der ZENTRALE besteht lediglich darin, andere "anzuschwärzen", woraufhin die Abmahnungen nur so sprudeln.
    Einstecken tut das Geld wiederum nur die ZENTRALE... mit Verbraucherschutz hat DAS gar nichts (mehr) zu tun.

    Liebe Grüße von Frau Müller

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  3. Hallo Angelika,

    ich unterschreibe das sofort. Dein Bild habe ich mir erlaubt zu Kopieren und in meinen Post mit eingebaut. Einen Link dazu habe ich auch gesetzt.
    Dann werde ich wohl am Donnerstag erstmal meinen Shop umkrempeln.
    Ich hoffe, dass wir irgendetwas erreichen.

    Liebe Grüße
    Diana

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  4. Bin einfach schokiert !!!! Das ist so ein Blödsinn.....Ich glaube auch, dass das nichts mit Verbraucherschutz zu tun hat...Ich drücke euch allen fest die Daumen, dass ihr was erreichen könnt....

    LG Gabi

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  5. Oh meine Güte... die Kommentare zum Artikel der Stuttgarter sind ja teilweise auch unter aller Sau. Wie schön, dass man die bewerten kann...
    LG
    Heike

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  6. Die herren und Damen in der Politik gehören abgeschaft Sie leben von unserem Geld bald schreiben Sie uns noch vor wie oft wir aus Örtchen dürfen .Eine Frechheit diese Verordnung da können wir gleich allen Mist kaufen warum Warensiegel und und.ich hoffe wir können was erreichen lieben gruß Karin

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